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BVerwG, 18.11.2010 - 3 PKH 5.10 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 12.01.2010 - 11 K 2358/06
- BVerwG, 18.11.2010 - 3 PKH 5.10
- BVerwG, 29.12.2010 - 3 B 34.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09
Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 PKH 5.10
Den Verfahrensbeteiligten soll dadurch die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozess durch schriftsätzlichen und mündlichen Vortrag ermöglicht werden; die Verletzung dieser Vorschrift berührt daher den geltend gemachten Anspruch auf rechtliches Gehör (stRspr, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 32.09 - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 04.08.1998 - 7 PKH 5.98
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.11.2010 - 3 PKH 5.10
Das bloße Anwesenheitsinteresse eines Klägers ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (Beschluss vom 4. August 1998 - BVerwG 7 B 127.98 - juris Rn. 2 m.w.N.).
- BVerwG, 29.12.2010 - 3 B 34.10 Der Senat hat bereits im Beschluss vom 18. November 2010 (BVerwG 3 PKH 5.10) im Rahmen der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Beschwerdeverfahren im Einzelnen ausgeführt, dass und warum die in Anspruch genommenen Verfahrensmängel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht vorliegen.